AGB's & Widerruf

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 

der Fa. HEGO Naturstein GmbH

Stand: 01.2024

  • § 1 Geltungsbereich und Allgemeines
  1. Nachstehende Bedingungen gelten nur im Geschäftsverkehr mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Die Bedingungen liegen unseren Angeboten und allen Vereinbarungen mit uns ausschließlich zugrunde. Sie gelten durch Auftragserteilung oder spätestens durch Annahme der Lieferung als anerkannt.
  2. Andere AGB, insbesondere Einkaufs- und sonstige Bedingungen des Käufers, werden auch dann nicht Bestandteil des Vertrages, wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde.
  3. Allen unseren Lieferungen, Leistungen und Angeboten liegen diese AGB in der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung zugrunde. Sie sind Bestandteil aller Angebote und Verträge sowohl in laufender als auch künftiger Geschäftsverbindung, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Dies gilt nicht, wenn der Käufer Verbraucher ist. Verbraucher im Sinne dieser Bedingungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
  4. Abweichende oder nachträgliche Vereinbarungen sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. Alle mündlichen, fernmündlichen und sonstigen Erklärungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
  5. Irrtümer wegen Schreibfehlern, Tippfehlern und/oder Rechenfehlern bleiben vorbehalten und berechtigen uns zum Rücktritt, insbesondere auch dann, wenn wir den Auftrag bereits bestätigt hatten. Dies betrifft unsere Angebote, Auftragsbestätigungen und Rechnungen. Jeglicher Schadenersatzanspruch bezüglich einer teureren Ersatzbeschaffung ist ausgeschlossen.
  • § 2 Angebote, Preise und Verkauf
  1. Alle unsere Angebote erfolgen, auch bezüglich der Preisangaben, freibleibend und unverbindlich.
  2. Zur Berechnung kommt der am Tage des Vertrages gültige Preis. Festpreise bedürfen besonderer schriftlicher Bestätigung, sie gelten unter der Voraussetzung gleichbleibender Kosten.
  3. Zwischen Angebotsabgabe und Lieferung eintretende Preiserhöhungen, soweit diese auf Veränderungen von preisbildenden Faktoren wie z. B. Erhöhung der Lohn- oder lohnabhängigen Kosten oder der Materialkosten beruhen, werden zusätzlich zu dem vereinbarten Preis in Rechnung gestellt. Dies gilt nicht, wenn der Käufer Verbraucher ist.
  4. Verpackungskosten (Paletten, Kisten u.a.) sowie Transportkosten gehen also zu Lasten des Käufers.
  5. Alle Preise verstehen sich in EURO zuzüglich der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer. Gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen sind wir berechtigt, im Falle einer nach Vertragsabschluss erfolgten Erhöhung der gesetzlichen Umsatzsteuer den bei Rechnungstellung geltenden Umsatzsteuersatz nachträglich der ursprünglich getroffenen Preisvereinbarung zugrunde zu legen.
  6. An allen Kostenangeboten und sonstigen Unterlagen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese Unterlagen dürfen nicht nachgebildet oder anderen Personen, insbesondere Konkurrenzunternehmen, zugänglich gemacht werden.
  7. Aufträge sind erst angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
  • § 3 Widerruf, Stornierung und Rücknahmen
  1. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (HEGO Naturstein GmbH, Carl-Reichert-Weg 2, 97922 Lauda-Königshofen, 09343/5890836, info@hego-naturstein.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.                                                                                                                                              Widerrufsbelehrung für gewerbliche Kunden                                                                                                                                  Gemäß § 14 BGB besteht kein Widerrufsrecht für Unternehmen im Sinne de § 14 BGB.                                                            Ausschluss des Widerrufsrechts für Unternehmer                                                                                                                          1.     Gewerbliche Kunden im Sinne des § 14 BGB haben kein gesetzliches Widerrufsrecht.                                                        2.     Eine Rückgabe von Waren ist ausgeschlossen, es sei denn, dies wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart.                      3.     Im Falle von Mängeln oder Schäden an gelieferten Waren, die nicht auf unsachgemäße Handhabung durch den                    Kunden zurückzuführen sind, gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.        
  2. Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an die HEGO Naturstein GmbH zurückzusenden oder zu übergeben. (Bitte beachten Sie, dass wir unsere Produkte von verschiedenen regionalen Erzeugern beziehen, daher kann keine pauschale Rücksendeadresse angegeben werden; diese erhalten Sie je nach Bestellung nach Anfrage). Die Frist ist gewahrt, wenn Sie den Vertrag binnen 14 Tagen widerrufen. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Die Rücksendekosten durch ein externes Speditionsunternehmen betragen bis zu 200,00€ pro Palette/BigBag. Falls ein Mitnahmestapler benötigt wird, um die Ware vor Ort aufzuladen kommen nochmals einmalig 200,00 € auf Sie zu. Bei Schüttgut berechnen wir Ihnen bis zu 50€ je angefangene Tonne. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
  1. Nach unserer Auftragsbestätigung ist eine Stornierung nur mit unserer Zustimmung gegen Erstattung der auftragsbezogen entstandenen Kosten möglich (Aufhebungsvertrag). Bei eigens für Sie angefertigte oder zugeschnittene Ware ist diese Möglichkeit im Regelfall ausgeschlossen.
  2. Die Rücknahme der von uns gelieferten mangelfreien Ware ist ausgeschlossen. Erklären wir uns ausnahmsweise mit der Rücknahme mangelfreier Ware einverstanden, so erfolgt eine Gutschrift dafür nur insoweit, wie wir die uneingeschränkte Wiederverwendbarkeit feststellen. Für die Kosten der Prüfung, Aufbereitung, Umarbeitung und Neuverpackung werden die tatsächlichen Kosten, mindestens 20 % des Rechnungsbetrages oder mindestens 30 Euro abgezogen. Eine derartige Gutschrift wird nicht ausgezahlt, sondern dient nur zur Verrechnung mit künftigen Lieferungen.

 

  • § 4 Lieferung und Lieferzeiten
  1. Die Lieferung gilt als erfolgt bei Auslieferung und Entladung an der vereinbarten Stelle. Wird diese auf Wunsch des Käufers nachträglich geändert, so trägt dieser alle dadurch entstehenden Kosten.
  2. Der Transport unserer Waren erfordert besondere Sorgfalt. Wurde über Versandweg und Transportmittel keine ausdrückliche Vereinbarung getroffen, so treffen wir die Auswahl mit verkehrsüblicher Sorgfalt.
  3. Bei Lieferung an die vereinbarte Stelle muss das Anlieferfahrzeug diese ohne Gefahr erreichen und wieder verlassen können. Dies setzt einen ausreichend befestigten, mit schweren Lastkraftwagen (40t) unbehindert befahrbaren Anfuhrweg voraus. Wendung und Abfahrt müssen möglich sein. Die Kosten für eine erfolglose Lieferung trägt der Käufer, wenn der Lieferzeitpunkt dem Käufer angekündigt worden ist und er nicht am Lieferort angetroffen wird, oder wenn die örtlichen Gegebenheiten des Lieferortes eine Lieferung nicht ermöglichen. Ist die Zufahrt zur Abladestelle insbesondere aus vorgenannten Gründen nicht möglich oder zumutbar, so erfolgt die Entladung an der Stelle, bis zu welcher das Fahrzeug ungehindert gelangen kann (Entscheidung des Fahrers). Der Käufer ist für die Entladung selbst verantwortlich, wenn ein Abladen der gelieferten Waren nicht möglich ist. Durch die Entladung entstehende Kosten sind dann vom Käufer zu tragen.
  4. Der Transport erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Frachtkosten sind generell vom Empfänger zu tragen. Von uns aufgebrachte Frachtaufwendungen sind nicht skontierfähig. Warte-und Standzeiten der Lkws werden dem Käufer berechnet, wenn sie länger als 15 Minuten dauern. Warte- und Standzeiten werden auch dann berechnet, wenn sie nicht vom Käufer bestätigt sind. Als Nachweis wird die Fahrerkarte des anliefernden Transportfahrzeugs vom Käufer anerkannt.
  5. Bestellungen werden nur vorbehaltlich der Liefermöglichkeit angenommen. Die Abgabe unseres Angebots erfolgt stets freibleibend hinsichtlich der Lieferzeit. Genannte Lieferfristen sind grundsätzlich unverbindlich. Telefonische Terminabsprachen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
  6. Jede Lieferfrist beginnt erst nach Eingang aller für die Ausführung des Auftrages erforderlichen Informationen, Unterlagen und Genehmigungen und nach Zahlungseingang, soweit Vorauszahlung vereinbart wurde. Gleiches gilt bei sonstigen Mitwirkungspflichten des Käufers
  7. Wurde schriftlich ausdrücklich eine Lieferzeit vereinbart, so ist die Lieferfrist eingehalten, wenn der Liefergegenstand bis zu ihrem Ablauf das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft gemeldet ist.
  8. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen -hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrungen, politisch oder wirtschaftlich bedingte Arbeitsstörungen, behördliche Anordnungen, Mangel an notwendigen Roh- und Betriebsstoffen, Ausfall von Maschinen, Transportverzögerungen durch Verkehrsstörungen, Mangel an Transportmitteln u. a., auch wenn sie bei Lieferanten von uns eintreten – hat der Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferungs- bzw. Leistungszeit mindestens für die Dauer der Behinderung zu verlängern, oder für den Fall, dass die Behinderung länger als 3 Monate dauert, nur wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder werden wir von unserer Verpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Dies setzt aber voraus, dass wir den Käufer unverzüglich über die Behinderung benachrichtigt haben. Sofern wir die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten haben, oder uns in Verzug befinden, hat der Käufer Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5 % für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5 % des Netto-Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Damit wir in Verzug geraten, muss uns der Käufer vorher schriftlich aufgefordert haben, binnen einer angemessenen Frist zur Nacherfüllung, die in jedem Fall mindestens 3 Wochen betragen muss, zu liefern/leisten. Mit dieser Mahnung kommen wir in Verzug. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, wir sind mindestens durch grobe Fahrlässigkeit in Verzug geraten.
  9. Wir sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt. Bei Verträgen, deren Durchführung sich über einen längeren Zeitraum erstreckt, gilt jede Lieferung als ein abgeschlossenes Geschäft. Eine mangelhafte oder nicht rechtzeitige Lieferung hat keinen Einfluss auf den Rest des Vertrages.
  10. Im Übrigen geht die Gefahr mit der Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer spätestens mit dem Verlassen des Werks, Lagers oder sonstigen Versandstelle auf den Käufer über. Dies gilt auch dann, wenn die Ware von uns frachtfrei geliefert wird. Der Versand erfolgt in jedem Fall auf Gefahr des Käufers. Bei beanstandungsfreier Übernahme der Sendung durch den Frachtführer kommt eine Haftung unsererseits für Verpackung oder Verladung nicht in Betracht.
  • § 5 Gefahrübergang
  1. Erfüllungsort für unsere Lieferungen und Zahlungen ist der Sitz unseres Unternehmens.
  2. Bei Versand der Ware geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe an den Frachtführer, spätestens aber mit Verlassen des Werkes, auf den Käufer über. Dies gilt auch, wenn wir die Frachtkosten übernommen haben (Frei-Haus). Eine Haftung für Diebstahl, Bruch usw. ist ausgeschlossen. Versicherungen werden von uns nur auf ausdrückliches Verlangen und auf Kosten des Käufers abgeschlossen. Bei eigener Anfuhr geht die Gefahr mit Ankunft unseres Transportfahrzeugs an der vereinbarten Stelle bzw. – wenn diese nicht anfahrbereit ist – an einer geeigneten anderen Stelle auf den Käufer über. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich der Versand oder die Abnahme aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Vorstehendes gilt auch für den Fall, dass wir Teillieferungen erbringen und wir noch andere Leistungen übernommen haben.
  3. Wenn der Käufer ein Verbraucher (§ 1 Nr.1) ist, gelten hinsichtlich Erfüllungsort und Gefahrübergang die gesetzlichen Bestimmungen.
  • § 6 Zahlungsbedingungen
  1. Unsere Rechnungen – sofern nichts anderes vereinbart ist – innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Skonti, sonstige Nachlässe und erweiterte Zahlungsziele bedürfen stets einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Eine Skontovergütung wird nur vom Netto-Materialwertberechnet. Ein Skonto wird nur gewährt, wenn auf dem Konto des Käufers keine sonstigen offenen Posten stehen.
  2. Der Käufer kommt in Verzug, wenn die Zahlung nicht innerhalb der 10-Tages-Frist bei uns eingegangen ist und wir die Zahlung angemahnt haben. Ist der Käufer Verbraucher, so gilt eine Zahlungsfrist von 30 Tagen, nach deren Ablauf ohne Mahnung Verzug eintritt. Kommt der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen mindestens in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Bei Zahlungsverzug des Käufers sind wir berechtigt, die Lieferung einstweilen einzustellen, die Ware einstweilen zurückzunehmen oder die Herausgabe zu verlangen. Die dadurch entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Käufers. Ferner verfallen bei Zahlungsverzug alle gewährten Rabatte oder Nachlässe, so dass der Käufer die derzeitigen gültigen Preise laut Preisliste zu zahlen hat. Mit Eintritt des Zahlungsverzugs werden auch alle Rückstände des Käufers sofort fällig. Sofern Zahlungsverzug eintritt, sind wir auch berechtigt, Schadensersatz wegen Verzögerung der Leistung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Beim Vertrag mit einem Verbraucher gilt dies nur, wenn auch auf diese Folgen in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung besonders und ausdrücklich hingewiesen worden ist. Die Rechtsfolgen treten nicht ein, wenn der Käufer zu Recht die Lieferung beanstandet hat.
  3. Bei Forderungen aufgrund mehrerer Lieferungen bzw. Leistungen bleibt die Verrechnung von Geldeingängen auf die eine oder andere Schuld uns überlassen, es sei denn, der Käufer hat etwas anderes bei Zahlung bestimmt.
  4. Verschlechtern sich die Vermögensverhältnisse des Käufers nach Abschluss des Vertrages in der Weise, dass die Kreditwürdigkeit oder Zahlungsfähigkeit wegfällt und dadurch der Anspruch auf Zahlung gefährdet wird oder wird uns erst nach Vertragsabschluss bekannt, dass die Kreditwürdigkeit oder Zahlungsfähigkeit bereits bei Vertragsabschluss nicht vorgelegen hat, sind wir berechtigt, die Lieferung zu verweigern, bis der Käufer die Zahlung für die zurückgehaltene Leistung erbracht bzw. bei bereits erfolgter Leistung bzw. Lieferung die fälligen Zahlungsansprüche ausgeglichen oder Sicherheitsleistung für die jeweiligen Zahlungsansprüche erbracht hat. Dies gilt auch für sonstige fällige, nicht ausgeglichene Zahlungsansprüche, soweit sie auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen, wie die zurückgehaltene Leistung. Gleicht der Käufer die Gegenleistung für die zurückgehaltene Leistung oder fällige Zahlungsansprüche nicht aus oder leistet er für sie keine Sicherheitsleistung trotz Aufforderung bei angemessener Fristsetzung, verbunden mit der Androhung, die Annahme der Gegenleistung oder Sicherheitsleistung nach Ablauf der Frist nicht mehr anzunehmen, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Die Voraussetzungen dafür liegen auf jeden Fall vor, wenn über das Vermögen des Käufers das Insolvenzverfahren eröffnet ist oder die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wird.
  5. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Käufer, wenn dieser Unternehmer oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist ausgeschlossen, wenn nicht das vermeintliche Gegenrecht des Käufers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Die Aufrechnung mit einer nicht rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Gegenforderung durch den Käufer ist ausgeschlossen.
  • § 7 Eigentumsvorbehalt
  1. Sämtliche Lieferungen erfolgen unter ausdrücklichem Eigentumsvorbehalt. Auch im Falle der Weiterveräußerung oder Verarbeitung, die nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang gestattet ist, bleibt uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung aller Rückstände des Käufers. Damit sind alle unsere aus der Geschäftsverbindung zustehenden Forderungen, egal aus welchem Rechtsgrund, samt Nebenforderungen (z. B. Zinsen) gemeint.
  2. Der Käufer ist berechtigt, die gelieferte Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu veräußern, zu verarbeiten, zu vermischen und vermengen, oder durch Dritte verarbeiten zu lassen, solange er nicht in Zahlungsverzug ist. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen sind nicht zulässig.
  3. Vor einer Verpfändung oder jeder anderen Beeinträchtigung unserer Eigentumsrechte durch Dritte muss der Käufer unser schriftliches Einverständnis einholen. Im Falle der Weiterveräußerung oder Verarbeitung gelten die hieraus entstehenden Forderungen mit dem Augenblick ihrer Entstehung als an uns abgetreten. Wir nehmen diese Abtretungen an. Auf unser Verlangen hat uns der Käufer diese Forderungen im Einzelnen nachzuweisen und den Nacherwerbern die erfolgte Abtretung bekannt zu geben mit der Aufforderung, bis zur Höhe unserer Forderungen an uns zu zahlen. Wir sind berechtigt, auch selbst die Nacherwerber von der Abtretung zu benachrichtigen und die Forderung einzuziehen. Eigentumsvorbehalt und Abtretung bleiben bis zur restlosen Tilgung aller unserer Forderungen in Kraft. Sollte der Käufer bei Veräußerung der Vorbehaltsware an Dritte die Abtretbarkeit der Forderungen an andere (und somit an uns) ausschließen, so liegt kein ordnungsgemäßer Geschäftsgang im rechtlichen Sinne vor. Bei Zugreifen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, ist der Käufer verpflichtet, auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können. Kosten und Haftung für Schäden trägt der Käufer.
  4. Enthalten die Einkaufsbedingungen des Drittschuldners eine Beschränkung der Abtretungsbefugnis oder macht der Drittschuldner die Abtretung der Kaufpreisforderung von seiner Zustimmung abhängig, so ist dies uns unverzüglich mitzuteilen. Für diesen Fall werden wir zugleich mit der Auftragserteilung unwiderruflich ermächtigt, die aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware entstehende Forderung im Namen und für Rechnung des Käufers einzuziehen. Der Käufer erteilt zugleich dem Drittschuldner unwiderruflich Zahlungsanweisung zu unseren Gunsten. Wir sind berechtigt, den Abnehmern des Käufers die Abtretung offen zu legen. Hierzu hat uns der Käufer alle erforderlichen Angaben zu machen.
  5. Der Käufer hat auf unser Verlangen eingezogene Beträge abzusondern und an uns abzuführen; soweit dies nicht geschieht, sind eingezogene Beträge unser Eigentum und gesondert unentgeltlich mit kaufmännischer Sorgfalt aufzubewahren. Übersteigt der Wert der uns eingeräumten Sicherungen unsere Forderungen um nachhaltig mehr als 20 %, so sind wir auf Verlangen des Käufers verpflichtet, gewährte Sicherheiten nach seiner Wahl freizugeben. Wir sind berechtigt, weitere Sicherheitsleistungen in angemessener Höhe zu verlangen.

 

  • § 8 Mängel/Gewährleistung
  1. Wenn der Käufer Verbraucher ist, gelten die gesetzlichen Gewährleistungs- und Verjährungsfristen, sofern sich aus den nachstehenden Regelungen dieses Abschnitts nichts anderes ergibt.
  2. Gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen gilt abweichend von den gesetzlichen Vorschriften nachfolgendes:
    • Die regelmäßige Verjährungsfrist für Mängel beträgt 1 Jahr ab Lieferung der Ware bzw. bei Gewerken 1 Jahr ab Abnahme. Dies gilt nicht, soweit die Haftung auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder es sich um verschuldete Körperschäden handelt.
    • § 438 Abs. 1 Nr. 2 und 634 a Abs. 1 Nr. 2 BGB bleiben hiervon unberührt. Wurde die VOB/B als Ganzes in den Vertrag einbezogen, gelten nur die dortigen Fristen. Bei Lieferung gebrauchter Sachen sind Ansprüche wegen Mängeln grundsätzlich ausgeschlossen.
    • Der Käufer hat die Lieferungen bzw. Leistungen unverzüglich nach Anlieferung zu untersuchen. Offensichtlich erkennbare Mängel, Transportschäden, Falschlieferungen oder Fehlmengen der Ware sind unverzüglich, spätestens binnen 1 Woche ab Empfang der Ware, schriftlich anzuzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Schäden, die beim Transport entstanden sind, sind sofort bei der Entladung schriftlich vom Entladepersonal oder vom Fahrer zu bestätigen und unverzüglich anzuzeigen. Die Rüge hat in jedem Fall aber vor der Verarbeitung, Vermengung, Vermischung oder Überlassung der Ware an Dritte, schriftlich zu erfolgen. Unterlässt der Käufer die rechtzeitige Rüge, so verliert er jegliche Gewährleistungsrechte. Der Käufer muss uns ausreichend Gelegenheit geben, die beanstandete Ware in Augenschein zu nehmen. Die bemängelte Ware darf erst nach schriftlicher Genehmigung durch uns verarbeitet werden. Sollte vom Käufer bemängelte Ware trotzdem ohne Genehmigung verarbeitet werden, so erlöschen jegliche Gewährleistungsansprüche. Gleiches gilt, wenn der Käufer einen nicht offensichtlichen Mangel nicht innerhalb von 1 Woche seit seiner Entdeckung, spätestens jedoch vor Ablauf 1 Jahres ab Ablieferung, schriftlich rügt. Mündliche oder fernmündliche Rügen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
    • Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung von uns als vereinbart. Bei Lieferung nach Probe oder Muster sind auch Gewährleistungsansprüche wegen verdeckter Mängel ausgeschlossen, wenn die tatsächlich gelieferte Ware der Probe bzw. dem Muster entspricht; branchenübliche Toleranzen gelten dabei als vereinbart.
    • Angeliefertes Material hat der Käufer unbeschadet evtl. zulässiger Beanstandungen auch dann anzunehmen, wenn es unwesentliche Mängel aufweist. Kosten und Schäden, insbesondere auch zusätzliche Transportkosten und Transportrisiken, gehen bei unberechtigter Nichtannahme zulasten des Käufers. Rücksendungen gelieferter Waren werden ohne vorherige Genehmigung von uns nicht angenommen.
    • Der Käufer hat uns zur Überprüfung der Mängelrüge einen angemessenen Zeitraum zur Verfügung zu stellen. Erweist sich die Mängelrüge als berechtigt, so hat uns der Käufer eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen. Die Frist muss in jedem Fall mindestens 3 Wochen betragen. Nach unserer Wahl erfolgt Nachbesserung oder Ersatzlieferung der Ware gleicher Art und Güte. Sollten weder Nachbesserung noch Ersatzlieferung möglich sein, behalten wir uns das Recht auf Rücktritt vom Vertrag und Rückzahlung des Kaufpreises vor. Preisnachlässe bei Rohmaterial können nur für den nicht verwertbaren Materialanteil zurückgewährt werden. Wir können die Nacherfüllung auch verweigern, solange der Käufer seine Zahlungspflichten uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, welcher dem mangelfreien Teil der erbrachten Leistung bzw. Lieferung entspricht. Ungeachtet des Rechts auf Rücktritt vom Vertrag hat der Käufer das Recht, den Kaufpreis zu mindern, wenn wir Nachbesserung oder Ersatzlieferung ablehnen. Der Käufer kann auch dann vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern, wenn die Nacherfüllung von uns schuldhaft verzögert oder wenn diese zum zweiten Mal misslingt. Der Ersatz weitergehender Ansprüche, insbesondere Schadensersatz, ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Haftung für Schäden jeglicher Art und gleich aus welchem Rechtsgrund, im Zusammenhang mit der Verarbeitung der Ware, wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Insbesondere wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die durch fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, natürliche Absetzung, chemische oder sonstige Einflüsse entstanden sind oder auch durch unsachgemäße Verlegung oder Versetzung und/oder ungeeignete Beschaffenheit des Untergrundes verursacht wurden. Im Falle der Geltendmachung von Aufwendungsersatz gem. § 478 Abs. 2 BGB beschränkt sich dieser auf max. 2 % des ursprünglichen Nettowarenwertes.
    • Mängelrügen berechtigen den Käufer nicht zur Zurückbehaltung des Kaufpreises oder anderer Forderungen.
  3. Auf dem Natursteinmarkt existieren für die jeweiligen Steine branchenüblich unterschiedliche Handelsnamen. Sofern sich im Einzelfall die in der Auftragsbestätigung verwendete Bezeichnung nicht mit jener decken sollte, die der Käufer im Rahmen der Übergabe als Etikettierung vorfindet, so ist hierin keine Falschlieferung zu sehen. Es handelt sich faktisch um denselben Stein, so dass die unterschiedliche Bezeichnung nicht schadet.
  • § 9 Muster, Farben, Materialbeschaffenheit, Besondere Bedingungen bei Natursteinlieferungen

Natursteine sind über viele Millionen Jahre „gewachsene“ Naturprodukte. Sie unterliegen daher individuellen Schwankungen, welche sich zum Teil stark in der Beschaffenheit, Oberfläche, Farbe und Struktur deutlich macht. Einschlüsse, Adern, Löcher, Farbabweichungen, geheime Schichten, Haarrisse und offene Stellen sind charakteristisch für Natursteine wie z.B. Kalkstein und Sandstein und stellen keinen Grund zur Mängelrüge dar.

  1. Farbschwankungen:

Starke Farbschwankungen innerhalb einer Lieferung oder zwischen 2 separaten Lieferungen stellen keinen Mangel dar. Alle Natursteine aus unserer Produktpalette unterliegen Farbschwankungen. Branchenübliche vereinzelte Reparaturen wie z. B. fachmännische Kittungen, das Auseinandernehmen loser Adern oder Stiche und deren Wiederzusammensetzung mit Steinkitt, Polyesterharz oder ähnlichem sind nicht nur unvermeidlich, sondern sind ein wesentliches Erfordernis der Bearbeitung und stellen somit keinen Materialfehler dar.

  1. Bruch:

Durch Umverpackung, Transport, etc. können einige (ca.3%) der Natursteinprodukte sowie auch bei Schüttgut brechen. Dies ist handelsüblich und stellt keinen Grund zur Mängelrüge dar.

  1. Oberflächen und Unebenheiten:

Die sichtbare und gefühlte Oberfläche der einzelnen Natursteinprodukte untereinander und innerhalb einer Lieferung können sich voneinander unterscheiden. Unterschiede in Gefüge und Struktur können ebenfalls auftreten und sind keine Mängel. Frostbeständigkeit kann generell nicht garantiert werden.

  1. Toleranzen:

Unwesentliche Maßabweichungen sind zulässig und bleiben vorbehalten. Natursteinprodukte haben stets Maßtoleranzen und stellen keinen Mangel dar. Diese Toleranzen werden von uns im Rahmen der Vorgaben der einschlägigen Fachnormen eingehalten.

  1. Muster: Unsere Handmuster, Proben und Ausstellungsstücke sind

Unsere Handmuster, Proben und Ausstellungsstücke sind unverbindlich, da sie das allgemeine Aussehen des Steins und nur einen groben ersten Eindruck von dem Naturstein geben sollen. Sie dienen primär der Orientierungshilfe. Sie stellen kein vollständiges Bild über Eigenschaften wie Farbe, Zeichnung, Struktur und Gefüge des Natursteins und stellen somit keine verbindliche Beschaffenheitsangabe dar. Wir übernehmen daher keine Gewähr für die vollständige Übereinstimmung zwischen Handmuster und Ware, soweit wir die vollständige Übereinstimmung nicht ausdrücklich schriftlich im Vertrag zugesichert haben oder die Abweichung wesentlich ist.

  • § 10 Haftung
  1. Für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig durch uns bzw. durch gesetzliche Vertreter oder einfache Erfüllungsgehilfen von uns herbeigeführt werden, sowie bei Arglist und im Fall der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit (Personenschäden), haften wir unbeschränkt. Wir haften ebenfalls unbeschränkt nach dem Produkthaftungsgesetz.
  2. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer Pflicht, auf deren Einhaltung vertraut werden durfte und deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht (Kardinalpflicht), ist die Ersatzpflicht begrenzt auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen des vorliegenden Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss (vertragstypisch vorhersehbare Schäden). Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässige Schäden ausgeschlossen.
  3. Wir haften nicht für Schäden, welche durch Störungen an Leitungen, Servern und sonstigen Einrichtungen entstehen, die nicht in unserem Verantwortungsbereich liegen. Überdies haften wir nicht für Schäden oder Ausfälle, die durch höhere Gewalt verursacht worden sind.
  4. Reine Vermögensschäden, insbesondere Nutzungsausfallschäden oder entgangener Gewinn (Bauunterbrechungs, Verzögerungs- und Mietausfallschäden) werden nicht ersetzt.
  5. Weitergehende Schadensersatzansprüche gleich welchen Rechtsgrundes sind ausgeschlossen.
  6. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Leiharbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
  • § 11 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt deutsches Recht. Gegenüber Unternehmern ist der Erfüllungsort für alle vertraglichen und gesetzlichen Rechtsverhältnisse der Sitz unseres Unternehmens. Dies gilt auch für die Nacherfüllung. Ist der Käufer Kaufmann im Sinne des HGB, öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts, so ist der Sitz unseres Unternehmens der ausschließliche Gerichtsstand für alle aus den Rechtsbeziehungen mit dem Käufer resultierenden Ansprüche. Dies gilt auch für Käufer, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Europäischen Union haben sowie für Käufer, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort in ein Land außerhalb der Europäischen Union verlegt haben. Unabhängig davon sind wir jedoch auch berechtigt, den Käufer an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

  • § 12 Teilunwirksamkeit

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist vielmehr so auszulegen, umzudeuten oder zu ergänzen, dass der mit ihr verfolgte wirtschaftliche Zweck, soweit gesetzlich zulässig, erreicht wird.

  • § 13 Bundesdatenschutz

Der Kunde bzw. Geschäftspartner gestattet, dass die im Rahmen der Auftragsabwicklung und Abrechnung erforderlichen Daten mittels EDV verarbeitet und gespeichert werden (§ 3 BDSG). Rechnung, Lieferschein, Auftragsbestätigung und Bestellung gelten gleichzeitig als Benachrichtigung im Sinne des § 26 Abs. 1 BDSG.

 

HEGO Naturstein GmbH

Carl-Reichert-Weg 2

D-97922 Lauda-Königshofen

 

Geschäftsführer: Florian Hehn, Mathis Gotthard

Registergericht: Amtsgericht Mannheim

Registernummer: HRB 745786

Telefon: 09343 – 5890836

Web: www.hego-naturstein.de

Mail: info@hego-naturstein.de

FA Tauberbischofsheim, UST-ID: DE360262135