Bezahlmöglichkeiten

Sie haben bei einer Online-Bestellung bei der HEGO Naturstein GmbH die Möglichkeit auf Rechnung zu bestellen, per Lastschrift, oder Sofortüberweisung und Vorkasse zu zahlen.

Neukunden zahlen bei uns aber grundsätzlich per Vorkasse.

Verwenden Sie bei Zahlungen für Bestellungen bitte nur die auf der Rechnung angegeben Bankinformationen.

Wir behalten uns jedoch das Recht vor, im Einzelfall bestimmte Zahlungsarten auszuschließen. Dafür bitten wir Sie um Verständnis.

Transportkosten

Der Transport unserer Produkte wird durch externe Speditionen dargestellt. Daher ist es nicht möglich pauschale Transportkosten an den Kunden vorab weiterzugeben.

Für jede Bestellung werden die Transportkosten, nach Erhalt des Liefertermins, individuell angefragt – Die Höhe der Transportkosten hängt von folgenden Faktoren ab:

  • Bestellmenge
  • Entfernung Abholort-Lieferadresse
  • Bedarf von Mitnahmestapler (zzgl. 180,00€ einmalig) o.ä. 

Unsere Erfahrungswerte können einen groben Richtwert geben:

  • Bei einer Entfernung von 75 km – 150 km zwischen Abholort und Lieferadresse betragen die Transportkosten:
    • ca. 100,00 €/Palette bei palettierter Ware
    • ca. 5,00 €/beladener km bei loser Ware (Schüttgut)
  • Bei einer Entfernung von max. 25 km (vom Firmensitz 97922) und der Bestellung eines vollen Sattelzuges (ca. 25 to) liefern wir frei Baustelle (kostenfrei).

Lieferhinweise

Mit dem Eingang der von Ihnen unterschriebenen Auftragsbestätigung wird Ihre Bestellung zum angegebenen Liefertermin  gefertigt. Sobald diese fertiggestellt ist, kommt sie mit einem Speditionsunternehmen zu der angegebenen Adresse; direkt zu Ihnen nach Hause oder auf die Baustelle.

Bitte beachten Sie folgendes:

Bitte bestellen Sie das Material rechtzeitig und rechnen evtl. Lieferverzögerungen mit ein.

  • Geben Sie in Ihrer Anfrage einen gewünschten Liefertermin an.
  • Selbstabholung ist nicht möglich
  • Durch nicht termingerechte Lieferung besteht kein Anspruch auf Schadensersatz oder sonstige Erstattung der Kosten.
  • ausreichend Platz zum Abladen.
  • Zufahrten und Straßen müssen mit dem LKW befahrbar sein – Entfernen Sie mögliche Hindernisse (Bäume, Schilder, parkende Autos und sonstigen Hindernisse)
  • Achten Sie darauf, dass an der Abladestelle kein Gefälle herrscht – dies könnte das Abladen erschweren oder gar unmöglich machen.
  • Bei Schüttgut muss ausreichend Platz zum Kippen sein (8x6m)
  • Bei Sackgassen sollte es eine Wendemöglichkeit geben
  • Vorab können wir Sie gerne zur Auswahl eines geeigneten Abladeplatzes beraten.
  • Für entstandene Mehrkosten/Mehraufwand, bei Nichteignung des Abladeplatz, wird keine Haftung übernommen.

Entladung:

Entladung Schüttgut (lose)

  • Bei Anlieferung von losen gekippten Steinen muss bauseits ein Kippplatz von ca. 8x6m zur Verfügung stehen.
  • Der Kippplatz sollte gerade angefahren werden können.
  • Der Untergrund des Kipplatzes sollte befestigt sein (z.B. geschottert, trockenes Erdreich oder asphaltiert) – bei Entladung kann es zu Beschädigungen am Untergrund kommen.
  • Sorgen Sie für ausreichend Platz um den Kippplatz, da Steine ins Rollen kommen können.
  • Für Schäden beim Entladen am Kippplatz und den angrenzenden Bauten wird keine Haftung übernommen.
  • Beim Abkippen der Steine können Schäden durch das Aufeinanderprallen der Steine entstehen – bei etwaigen Schäden handelt es sich nicht um einen Reklamationsgrund.

Entladung Palette oder Big Bag:

Entladung Bauseits

  • Der Bauherr stellt geeignetes Gerät zur Entladung bereit (z.B. Stapler, Kran, Radlader oder sonstiges) – Bitte teilen Sie uns vorher mit, mit welchem Gerät abgeladen wird.

Entladung Bordsteinkante

  • Die Ware wird per Hebebühne und Hubwagen abgeladen.
    • es kann nur an ebenen Abladestellen abgeladen werden.
    • Stufen, unebene Wege, geschotterte Flächen oder auch starke Steigungen können nicht bewältigt werden.

Entladung Bordsteinkante

  • Die Ware wird per Hebebühne und Hubwagen abgeladen.
    • es kann nur an ebenen Abladestellen abgeladen werden.
    • Stufen, unebene Wege, geschotterte Flächen oder auch starke Steigungen können nicht bewältigt werden.

Annahmeverzögerung

  • Entstandener Mehraufwand aufgrund Annahmeverzögerungen durch z.B. falsche Lieferadressen, unzugängliche Anliefersituation müssen leider an den Kunden weiterberechnet werden.

Liefertermin

  • Wir versuchen stets die anvisierten Wunschliefertermine einzuhalten. Leider birgt die Lieferung unkalkulierbare Risiken wie z.B. Fahrer, Verkehr, Technik, Be- und Entladeverzögerungen usw.
  • Sollte ein geplanter Liefertermin (obgleich schriftlich oder telefonisch bestätigt) nicht einzuhalten sein, übernimmt die HEGO Naturstein GmbH keine Entschädigungsverpflichtung oder Folgekosten, gleich welcher Art.
  • Für Transportaufträge, die an Partnerspeditionen vergeben werden, können wir ebenfalls keine Haftung übernehmen.
  • Bitte bestellen Sie das Material rechtzeitig, und rechnen evtl. Lieferverzögerungen mit ein.

Verpackungsmaterial

  • Zu dem Kauf der Natursteine erhalten Sie ebenfalls das Verpackungsmaterial ( Big Bag, Paletten etc.). Das Verpackungsmaterial kann nicht zurückgenommen werden
 

Geschäftsbedingungen